Bewirtungsbeleg Pflichtangaben 2026: Die vollständige Checkliste

von BelegScan
Tablet mit Checkliste und Restaurantbeleg für Bewirtungsbeleg Pflichtangaben

Wer ein Geschäftsessen steuerlich absetzen möchte, braucht mehr als nur den Kassenbon vom Restaurant. Zusätzlich zur Restaurantrechnung braucht es einen korrekt ausgefüllten Bewirtungsbeleg mit klaren Pflichtangaben. Ein fehlender Name, ein zu vager Anlass oder eine fehlende Unterschrift können dazu führen, dass die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Diese Checkliste zeigt Ihnen genau, was draufstehen muss – je nach Rechnungsbetrag.

Grundregel: Zwei Dokumente, nicht eines

Ein Bewirtungsbeleg besteht immer aus zwei Teilen:

  1. Die Restaurantrechnung (Kassenbon oder maschinell erstellte Rechnung) – ausgestellt vom Restaurant
  2. Der Eigenbeleg – ausgefüllt vom Gastgeber, mit Anlass und Teilnehmern

Beide Teile müssen zusammen aufbewahrt werden – entweder geheftet (Papier) oder digital eindeutig zugeordnet. Der Kassenbon allein reicht nicht.

Pflichtangaben unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnung)

Bei einem Gesamtbetrag bis 250 Euro brutto gilt die vereinfachte Regelung nach § 33 UStDV. Folgende Angaben sind Pflicht:

Auf der Restaurantrechnung:

Auf dem Eigenbeleg (vom Gastgeber ausgefüllt):

TSE-Angaben auf Kassenbelegen:

Hinweis: Stellt das Restaurant keine TSE-Kasse, sollten Sie dies auf dem Beleg vermerken. Das Finanzamt kann sonst die Ordnungsmäßigkeit anzweifeln.

Pflichtangaben über 250 Euro (vollständige Rechnung)

Bei einem Gesamtbetrag über 250 Euro brutto greift § 14 UStG. Die Restaurantrechnung muss dann zusätzlich enthalten:

Der Eigenbeleg bleibt identisch – Teilnehmer, Anlass, Unterschrift.

Schnell-Checkliste im Überblick

AngabeBis 250 €Über 250 €
Name & Anschrift Restaurant
Datum der Bewirtung (maschinell)
Genaue Speisen- und Getränkebezeichnung
Gesamtbetrag inkl. MwSt.
Aufschlüsselung nach Steuersätzen
Steuernummer / USt-IdNr. Restaurant
Fortlaufende Rechnungsnummer
Name & Anschrift Gastgeber (vom Restaurant)
Namen aller Teilnehmer:innen (Eigenbeleg)
Konkreter Anlass (Eigenbeleg)
Unterschrift Gastgeber (Eigenbeleg)
TSE-Angaben auf Kassenbelegen

Der häufigste Fehler: der Anlass

„Geschäftsessen”, „Kundengespräch” oder „Besprechung” – das reicht dem Finanzamt nicht. Der Anlass muss konkret und nachvollziehbar sein:

Zeitnah ausfüllen – nicht später

Das Bundesfinanzministerium fordert, dass der Eigenbeleg zeitnah nach der Bewirtung ausgefüllt wird. Wer Belege wochenlang sammelt und dann nachträglich ausfüllt, riskiert die Aberkennung – selbst wenn alle Angaben stimmen.

Mit BelegScan scannen Sie den Kassenbon direkt am Tisch, tragen Teilnehmer und Anlass sofort ein und exportieren ein strukturiertes PDF für Ihre weitere Ablage.

Offizielle Grundlage

Die Nachweispflichten ergeben sich aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG. Die Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen stehen in § 33 UStDV. Technische Belegangaben elektronischer Kassensysteme beschreibt § 6 KassenSichV.

Bewirtungsbelege schneller erstellen

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